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Plattenindustrie mit Künstlern wegen Online-Urheberrecht uneins

Beim gemeinsamen Kampf gegen Napster stehen sie Seite an Seite: Die Recording Industry Association of America (RIAA), Vertreterin der Plattenindustrie, und die National Music Publishers Association (NMPA), unter deren Dach sich Musikverleger und Künstler zusammengeschlossen haben. Doch die vordergründige Einigkeit gegenüber Erz-Feind Napster täuscht. Nach Angaben von Wired kämpfen beide Organisationen hinter den Kulissen um die Frage, wer welche Rechte hat und wer am boomenden Geschäft mit der Online-Musik verdienen wird.

Erst letzten November hatte MP3.com, das größte Musik-Portal im Internet, seinen Frieden mit Universal geschlossen: Universal war das letzte Label, dass sich noch nicht mit MP3.com geeinigt hatte. Für 53 Millionen US-Dollar erkaufte MP3.com sich das Recht, Universals Musikarchiv als Audiostreams online zur Verfügung zu stellen. Nur drei Wochen später sah sich Universal selbst mit einer Klage konfrontiert: Auf seinem Musik-Portal Farmclub.com hatte der Medienkonzern Musikstücke zum Download angeboten – ohne die betroffenen Künstler entsprechend zu entschädigen. Seither sind die Verhandlungen zwischen der RIAA und der NMPA über die Aufteilung des MP3-Kuchens ins Stocken geraten.

In einer Petition an den Ausschuss für Urheberrechte des US-amerikanischen Kongresses setzte sich die RIAA daher für eine "weiche" Auslegung der Rechte der betroffenen Künstler und Verleger ein: "Um für die Konsumenten attraktiv zu sein, muss ein Dienst tausende verschiedener Songs bieten, deren Rechte im Besitz von hunderten verschiedenen Inhabern liegen können." Jonathan Potter, Geschäftsführer der Digital Media Association (DiMA), zeigte sich verärgert: "Wir empfinden es als pure Ironie, das gerade die Plattenindustrie versucht, ihre eigenen Lizenzrechte an der Musik so eng wie möglich auszulegen, während sie die Rechte der Künstler und Verleger so breit wie möglich interpretiert."

Gegenüber Anbietern von Internetradio hatte die RIAA durchgesetzt, dass diese, im Unterschied zu herkömmlichen Radiostationen in den USA, Songs nur gegen Gebühr an die Plattenindustrie spielen dürfen. Durch die compulsory license normaler Radiostationen erhielten die Anbieter dagegen eine Pauschallizenz, die jedoch mit zahlreichen Auflagen verbunden ist: So dürften die Web-Caster zum Beispiel nicht mehr als drei Songs eines Albums hintereinander spielen. Zudem ist es ihnen untersagt, die Spielabfolge im vorhinein zu veröffentlichen oder interaktive Dienste anzubieten.

Trotz der Einigung mit RIAA und NMPA konnte MP3.com längst nicht alle Songs freischalten: Billy Pitts, leitender Angestellter bei MP3.com, zeigt sich genervt vom schleppenden Lizenzierungsverfahren: "Wollen die vielleicht nicht, dass unser Geschäft läuft? Oder haben sie einfach nicht die nötigen Informationen über ihre Songs? Wir wollen das Problem endlich abschließen." (sha/c't)

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