heise online
Gewinnen und geniessen!
 

heise online

   

  Meldung vom 29.08.2000 11:36

   

c't     iX     Telepolis

 

7-Tage-News
News-Archiv
News für PDA/WAP

JOBBÖRSE

Telefontarife
Internettarife
Provider (Firmen)
Free- & Shareware
Veranstaltungen

Leserforum
Chat

Das umfassende Flash-4-Nachschlagewerk ! Hier bestellen !

Aktionen
 Krypto-Kampagne
 Schulen ans Netz
 Netz gegen Kinderporno

 Abo & Heft
 Kontakt, Impressum
 Mediainfo


ONLINE-MARKT

eMedia GmbH
Fachbücher, Edutainment,
c't- und iX-Archiv-CDs


   
news [<< Vorige]  [Nächste >>]

MP3.com-Chef verneint Vorsatz

Im Prozess gegen MP3.com wegen Urheberrechtsverstößen hat MP3.com-Chef Michael Robertson jetzt sein Unternehmen gegen den Vorwurf verteidigt, vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Das Angebot my.mp3.com sei nicht als Schnellschuss entstanden. Vielmehr hätte MP3.com lange und gründlich geplant und auch die Frage der Legalität des Angebots sei überprüft worden.

Bereits im April hatte ein Bundesgericht MP3.com für schuldig erklärt, Copyrightverstöße begangen zu haben. Allerdings war damals noch nicht die Höhe des Schadens festgestellt worden. Dies wird jetzt in dem seit Montag laufenden Verfahren geklärt. Die Frage des Vorsatzes wird hier ebenso entscheidenden Einfluss auf die Strafhöhe haben wie die Frage, wie oft MP3.com gegen das Gesetz verstoßen hat. In dieser Frage hatte MP3.com in der Vergangenheit bereits einen Teilerfolg verbuchen können, als ein Bundesrichter festlegte, dass der Schaden, der entstanden war, pro CD errechnet würde und nicht pro MP3-Song. Dadurch ist die mögliche Gesamtanzahl der Gesetzesverstöße erheblich verringert worden. Die mögliche Höhe der Strafe liegt einem Bericht des amerikanischen CNet zufolge zwischen 750 und 30.000 US-Dollar pro Verstoß, kann aber bei Nachweis der Vorsätzlichkeit theoretisch auf bis zu 150.000 US-Dollar steigen.

Auslöser der Rechtsstreitigkeiten ist ein Angebot von MP3.com namens my.mp3.com gewesen. Bei diesem Angebot wurden Tausende von CDs auf Servern abgelegt. Die Songs einer CD konnte von jedem angehört und heruntergeladen werden, der diesen Service durch den Nachweis des Besitzes einer Original-CD freischaltete. Die Musikindustrie klagte, weil MP3.com die Kopien der CDs ohne Erlaubnis auf den Servern abgelegt hatte.

Zwischenzeitlich hat sich MP3.com mit vier der fünf großen Plattenlabels geeinigt, die ursprünglich gegen die Musikseite vorgegangen waren. Lediglich mit Seagram konnte MP3.com bisher keine außergerichtliche Einigung erzielen. (axv/c't)

[Version zum Drucken] [Per E-Mail versenden] [<< Vorige]  [Nächste >>]

Kommentare:
Thema? (USEFRED , 30.8.2000 09:05)
Re: typisch usa (JAH , 30.8.2000 01:39)
Re: typisch usa (whitman , 29.8.2000 13:14)
mehr...

     
Top-Meldungen
Primzahl entschlüsselt DVDs
Sicherheitsexperten warnen vor künftigen Viren
Gericht: Ohne T-Online-Flatrate kein Bedarf für Großhandels-Flatrate
Erste Leistungsmessungen mit Nvidias GeForce3
 
Aktuelle Meldungen
ZDF kooperiert mit T-Online und bootet MSNBC aus
Microsofts zweiter Sturm aufs Internet
Handspring legt auf US-Markt weiter zu
CeBIT Abgespeckte Jornadas von HP
Net2Phone ändert seine Zusammenarbeit mit Yahoo und Microsoft
Ein Virus als Propagandamittel
debitel setzt im UMTS-Geschäft auf vier Partner
Glasfaser-Spezialist Corning gibt Gewinnwarnung heraus
CeBIT Alle Jahre wieder: Das "Internet aus der Steckdose"
DSL-Flatrate von Yahoo Deutschland
CeBIT Die Computer-Branche und das "Dinglisch"
CeBIT Farbdrucker mit LED-Technik für DIN A3
Die Geier kreisen über gescheiterten Dot.Coms
CeBIT Feiern auf der CeBIT
Kumar macht Intel Kummer
Bill Gates weiter reichster Mann der IT-Welt
Internet per Stromnetz: EnBW muss ohne Siemens weitermachen
CeBIT 20X-CD-Brenner in den Startlöchern
Chipkarten-Hersteller Winter vervierfacht Jahresüberschuss
CeBIT Erstes Laufwerk für DVD+RW von Ricoh
Weitere Meldungen...
  Datenschutzhinweis
Copyright © 2001
Verlag Heinz Heise
        Hosted by Plus.line