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Meldung vom 01.08.2000 12:13
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MP3.com feiert Zwischen-Entscheidung Während MP3.com diese Entscheidung als Sieg feiert, wollte ein Sprecher der Plattenlabels keinen Kommentar abgeben, bevor die Entscheidung nicht schriftlich begründet worden ist. Der Bundesrichter Jed S. Rakoff, welcher diese Zwischenentscheidung gefällt hat, ist derselbe, der bereits vor einiger Zeit gegen MP3.com entschieden hat. Er befand MP3.com für schuldig, vorsätzlich gegen die Copyright-Bestimmungen verstoßen zu haben. MP3.com hatte ohne Erlaubnis der Rechteinhaber die Musik von tausenden von CDs in konvertierter Form auf seinen Servern gespeichert und für seine Kunden abgespielt. Zwischenzeitlich hat sich MP3.com mit Warner Music und der Bertelsmann-Tochter BMG geeinigt, jeweils rund 20 Millionen US-Dollar Schadensersatz zu zahlen. Außerdem wurde ein Vertrag geschlossen, demzufolge MP3.com Musikstücke, deren Rechte bei Warner und BMG liegen, gegen Zahlung von Lizenzgebühren auf seiner Website anbieten darf. Erst vor einigen Tagen hatte MP3.com auch mit dem Prozeßgegener EMI eine ähnliche Vereinbarung getroffen. MP3.com bemüht sich seit längerem um eine gütliche Einigung mit den Prozeßgegnern. (axv/c't)
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