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MP3.com feiert Zwischen-Entscheidung

Im Rechtsstreit zwischen MP3.com und der Musikindustrie um Copyright-Verletzungen des Internet-Unternehmens hat ein US-Bundesrichter eine wichtige Zwischenentscheidung gegen die großen Plattenlabels gefällt. Diese hatten darauf gedrungen, dass der Schaden, der entstanden war, pro MP3-Song errechnet würde und nicht pro CD. Dadurch hätte die Plattenindustrie unter Umständen einen höheren Schadensersatz erwarten können. Der Bundesrichter lehnte diesen Antrag jedoch ab, wie die US-Wirtschaftszeitung Wall Street Journal berichtet. Die Begründung der Ablehnung soll später schriftlich nachgereicht werden.

Während MP3.com diese Entscheidung als Sieg feiert, wollte ein Sprecher der Plattenlabels keinen Kommentar abgeben, bevor die Entscheidung nicht schriftlich begründet worden ist. Der Bundesrichter Jed S. Rakoff, welcher diese Zwischenentscheidung gefällt hat, ist derselbe, der bereits vor einiger Zeit gegen MP3.com entschieden hat. Er befand MP3.com für schuldig, vorsätzlich gegen die Copyright-Bestimmungen verstoßen zu haben. MP3.com hatte ohne Erlaubnis der Rechteinhaber die Musik von tausenden von CDs in konvertierter Form auf seinen Servern gespeichert und für seine Kunden abgespielt.

Zwischenzeitlich hat sich MP3.com mit Warner Music und der Bertelsmann-Tochter BMG geeinigt, jeweils rund 20 Millionen US-Dollar Schadensersatz zu zahlen. Außerdem wurde ein Vertrag geschlossen, demzufolge MP3.com Musikstücke, deren Rechte bei Warner und BMG liegen, gegen Zahlung von Lizenzgebühren auf seiner Website anbieten darf. Erst vor einigen Tagen hatte MP3.com auch mit dem Prozeßgegener EMI eine ähnliche Vereinbarung getroffen. MP3.com bemüht sich seit längerem um eine gütliche Einigung mit den Prozeßgegnern. (axv/c't)

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Kommentare:
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