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MP3.com zu Schadensersatz in Millionen-Höhe verurteilt

Im Verfahren gegen MP3.com hat das Plattenlabel Universal einen weiteren Sieg errungen. Nachdem der zuständige Richter bereits im April entschieden hatte, dass der Service my.mp3.com das Urheberrecht der Plattenfirmen verletze, verurteilte er MP3.com nun zu Schadensersatzzahlungen. Der Anbieter soll an Universal pro CD, bei der das Urheberrecht verletzt wurde, 25.000 US-Dollar bezahlen. Universal hatte pro CD 45.000 US-Dollar verlangt – MP3.com hatte aber bereits bei der gestrigen Anhörung darauf hingewiesen, dass dies den Ruin der Firma bedeute. Die jetzt festgelegte Summe könnte sich aber immerhin auf bis zu 250 Millionen US-Dollar an Schadensersatzzahlungen belaufen: Universal spricht von 10.000 CDs, bei denen das Urheberrecht verletzt wurde. MP3.com besteht aber darauf, dass dies bei maximal 4.700 CDs geschehen sei – was immer noch zu rund 118 Millionen US-Dollar Schadensersatz führen würde.

Richter Jed Rakoff vom zuständigen Bezirksgericht in New York erklärte, es gebe keine Ausflüchte angesichts der Feststellung, dass MP3.com wissentlich die Urheberrechte der Kläger verletzt habe. Gleichzeitig griff er in seiner Begründung des Urteils auch andere Musik-Anbieter und MP3-Tauschbörsen im Internet heftig an. Einige Beweismittel im Prozess legten nahe, dass einige Firmen im Internet fälschlicherweise davon ausgingen, nur weil ihre Technik neu sei, würden die normalen Gesetze der USA wie das Copyright-Gesetz für sie nicht gelten. Sie müssten endlich verstehen, dass der Geltungsbereich der Gesetze solche Grenzen nicht kenne.

Im November will Richter Rakoff nun darüber entscheiden, für wie viele CDs MP3.com tatsächlich zahlen muss. Der Anbieter hat allerdings bereits angekündigt, auf jeden Fall in die Berufung zu gehen. Universal ist das einzig verbliebende Plattenlabel, das weiter gegen MP3.com prozessiert. Ursprünglich hatten fünf Firmen den Prozess gegen MP3.com angestrengt. Mit EMI, Warner Music, der Bertelsmann-Tochter BMG und Sony hatte sich MP3c.om aber bereits auf Lizenzzahlungen geeinigt. Gegenstand des Verfahrens ist eine spezielle Dienstleistung von MP3.com, mit der User der Site sich eigene CDs, die sich in der Datenbank von MP3.com befinden, als MP3-Dateien freischalten können, ohne die entsprechenden Songs erst auf den Server des Anbieters zu übertragen. Auch CDs, die Kunden über MP3.com einkaufen, können sie sofort als MP3-Dateien beziehen. Die Speicherung und Freischaltung der CDs auf den Servern von MP3.com ohne Lizenzzahlungen an die Firmen sahen die Plattenlabels als Verletzung ihres Urheberrechts an – was das Gericht im April bestätigte und nun mit Schadensersatzzahlungen belegen will. (jk/c't)

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Kommentare:
Re: handeln.. (Günter Frhr. v. Gravenreuth , 8.9.2000 22:36)
Re: Demnächst also Lizenzgebühren für private Kopien (Günter Frhr. v. Gravenreuth , 8.9.2000 22:34)
fidobit, fidobit ... (war--> Re: Danke, Helena! ...) (musico , 8.9.2000 16:30)
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