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Musikindustrie geht gegen Napster-Alternativen vor

Der Verband der US-Musikindustrie will sich nicht darauf beschränken, gegen die Musiktauschbörse Napster vor Gericht vorzugehen. Die Plattenlabels hatten einen Sieg vor Gericht erreicht, wonach Napster nach einer einstweiligen Verfügung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren den Tausch nicht-lizenzierter Songs unterbinden muss. Auf dieser Grundlage meint die Recording Industry Association of America (RIAA), nun müsse auch der Tausch illegaler Kopien von Musikstücken über Napster-Alternativen unterbunden werden. Auch wenn noch nicht klar ist, wie die Gerichte in der Frage der Verletzung des Urheberrechts durch Musiktauschbörsen im Internet entscheiden, verschickt die RIAA seit dieser Woche Briefe an Internet-Provider, die Verbindungen zu Napster-Alternativen herstellen.

Insgesamt 60 Schreiben habe die RIAA bereits an Provider verschickt, über die Zugriff auf OpenNap-Server möglich ist, schreibt das Wall Street Journal. OpenNap ist eine Open-Source-Alternative zu Napster, die nicht nur das Tauschen von MP3-Dateien, sondern beliebiger Typen digitaler Medien bietet. Die Server-Software gibt es für diverse Betriebssysteme, darunter Linux, BSD, OS/2 und Windows; das Open-Source-Projekt ist aber in keiner Weise mit der Firma Napster verbunden, die Technik nutzt nur das entsprechende Protokoll und wurde um die Unterstützung weiterer Medientypen erweitert. Ähnlich wie Napster und im Unterschied zu Gnutella arbeitet OpenNap allerdings mit zentralen Servern. Diese sind aber über das ganze Internet verteilt und nicht so leicht lokalisierbar wie bei Napster; zudem ändert sich die Anzahl und die Verfügbarkeit der OpenNap-Server nahezu täglich.

Dies macht es für die RIAA natürlich schwer, juristisch gegen die Betreiber vorzugehen: Hat sie einen am Wickel, heißt dies noch lange nicht, dass das Tauschen von Musikdateien über OpenNap unterbunden wird. Daher wählte die RIAA offensichtlich den Weg, die Internet-Provider anzugehen, die die Datenverbindungen zu den OpenNap-Servern herstellen. Nach dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA) muss ein Internet-Provider die Verbindung kappen, wenn er vom Rechteinhaber über die Verletzung des Copyrights durch einen Anbieter informiert wird. Allerdings ist dieses US-Recht nicht auf Provider anwendbar, die außerhalb der USA arbeiten, beziehungsweise auf Verbindung zu OpenNap-Servern, die weltweit verteilt sind. Hier müsste die RIAA nach jeweiligem nationalen Recht gegen die Betreiber vorgehen.

Noch mehr Schwierigkeiten als mit OpenNap wird die RIAA zudem mit Tauschbörsen wie Gnutella oder Freenet bekommen: Denn diese Dienste beruhen nicht auf zentralen Servern wie Napster oder OpenNap und bieten daher auch kaum Chancen, direkt gegen sie vorzugehen. Hier dürfte die Industrie dann eher auf Schnüffelprogramme gegen illegalen Musiktausch hoffen, die direkt gegen die User solcher Dienste angehen. (jk/c't)

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Kommentare:
Re: 42.zip (hate-machine , 17.3.2001 02:10)
Private unentgeltliche Kopien sind erlaubt! (Ich bin's! , 5.3.2001 00:39)
Letzter (Mr.Kacke , 2.3.2001 11:35)
mehr...

     
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