|
|
|
|
Meldung vom 06.03.2001 20:01
|
||||||||||||||||||||||||
|
7-Tage-News
Telefontarife
Aktionen
Abo & Heft
|
Napster-Verfügung: Die letzten Stunden ohne Sperre Allerdings entsprach Patel am heutigen Dienstag überraschenderweise ausdrücklich dem Vorschlag Napsters, dass sich Tauschbörse und Musikindustrie die Arbeit bei der Feststellung von Copyright-Verletzungen teilen müssen. Demnach sollen die Plattenlabel den Betreiber von Napster den Songtitel, den Künstler und zusätzlich auch die entsprechenden Dateinamen mitteilen sowie einen Nachweis erbringen, dass das jeweilige Label die Rechte an der Aufnahme besitzt. Beide Seiten müssen angemessene Schritte zur Erkennung von Stücken der Künstler einleiten und sicherstellen, dass die betroffenen Dateien tatsächlich Urheberrechtsverletzungen darstellen. Hat ein Plattenlabel Napster auf eine Urheberrechtsletzung hingewiesen und ist diese bestätigt, hat die Tauschbörse drei Werktage Zeit, um die jeweiligen Dateien aus dem Suchindex zu entfernen oder die Aufnahme entsprechender Dateien in den Index beim Anmelden der User zu blockieren. Darüber hinaus muss Napster den Tausch dieser Dateien unterbinden. Außerdem räumte Patel die Möglichkeit ein, in einer Art "Vorabindizierung" Napster auf neue Songs (inklusive Veröffentlichungstermin) hinzuweisen, um der Tauschbörse die Gelegenheit zu geben, Songs zu blockieren, bevor diese überhaupt auf dem Markt erscheinen. Napster müsse in diesem Fall selbst die Last tragen, die zugehörigen MP3-Dateien zu identifizieren. Sollten sich bei der "Zusammenarbeit" von Napster und Musikindustrie Unstimmigkeiten ergeben, dürfen diese dem Gericht zu Gehör gebracht werden, befreien beide Parteien jedoch nicht von der getroffenen Entscheidung. Patel gab Napster fünf Tage Zeit, die nötigen Schritte einzuleiten und der Anweisung des Gerichts Folge zu leisten. (vza/c't)
|
Top-Meldungen
Aktuelle Meldungen
|
||||||||||||||||||||||
|
Datenschutzhinweis Copyright © 2001 Verlag Heinz Heise |
Hosted by Plus.line | |||||||||||||||||||||||