heise online
TELEPOLIS News!
 

heise online

   

  Meldung vom 06.03.2001 20:01

   

c't     iX     Telepolis

 

7-Tage-News
News-Archiv
News für PDA/WAP

JOBBÖRSE

Telefontarife
Internettarife
Provider (Firmen)
Free- & Shareware
WAP-Forum
Windows-2000-Forum Veranstaltungen
Chat

com/activeX-Komponenten mit VB 6 entwickeln! Hier bestellen!

Aktionen
 Krypto-Kampagne
 Schulen ans Netz
 Netz gegen Kinderporno

 Abo & Heft
 Kontakt, Impressum
 Mediainfo


ONLINE-MARKT

eMedia GmbH
Fachbücher, Edutainment,
c't- und iX-Archiv-CDs


   
news [<< Vorige]  [Nächste >>]

Napster-Verfügung: Die letzten Stunden ohne Sperre

Schneller als Napster lieb sein dürfte hat Richterin Marilyn Hall Patel vom Bezirksgericht Nord-Kalifornien die vom Berufungsgericht geforderte, geänderte einstweilige Verfügung gegen die MP3-Tauschbörse verkündet. Sie untersagt Napster vorläufig, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verbreiten beziehungsweise zum Download anzubieten. Die Tauschbörse muss ihren Dienst "innerhalb des für Napster möglichen Rahmens" kontrollieren.

Allerdings entsprach Patel am heutigen Dienstag überraschenderweise ausdrücklich dem Vorschlag Napsters, dass sich Tauschbörse und Musikindustrie die Arbeit bei der Feststellung von Copyright-Verletzungen teilen müssen. Demnach sollen die Plattenlabel den Betreiber von Napster den Songtitel, den Künstler und zusätzlich auch die entsprechenden Dateinamen mitteilen sowie einen Nachweis erbringen, dass das jeweilige Label die Rechte an der Aufnahme besitzt. Beide Seiten müssen angemessene Schritte zur Erkennung von Stücken der Künstler einleiten und sicherstellen, dass die betroffenen Dateien tatsächlich Urheberrechtsverletzungen darstellen.

Hat ein Plattenlabel Napster auf eine Urheberrechtsletzung hingewiesen und ist diese bestätigt, hat die Tauschbörse drei Werktage Zeit, um die jeweiligen Dateien aus dem Suchindex zu entfernen oder die Aufnahme entsprechender Dateien in den Index beim Anmelden der User zu blockieren. Darüber hinaus muss Napster den Tausch dieser Dateien unterbinden. Außerdem räumte Patel die Möglichkeit ein, in einer Art "Vorabindizierung" Napster auf neue Songs (inklusive Veröffentlichungstermin) hinzuweisen, um der Tauschbörse die Gelegenheit zu geben, Songs zu blockieren, bevor diese überhaupt auf dem Markt erscheinen. Napster müsse in diesem Fall selbst die Last tragen, die zugehörigen MP3-Dateien zu identifizieren.

Sollten sich bei der "Zusammenarbeit" von Napster und Musikindustrie Unstimmigkeiten ergeben, dürfen diese dem Gericht zu Gehör gebracht werden, befreien beide Parteien jedoch nicht von der getroffenen Entscheidung. Patel gab Napster fünf Tage Zeit, die nötigen Schritte einzuleiten und der Anweisung des Gerichts Folge zu leisten. (vza/c't)

[Version zum Drucken] [Per E-Mail versenden] [<< Vorige]  [Nächste >>]

Kommentare:
Re: Private unentgeltliche Kopien sind erlaubt! (Stefan Milcke , 9.3.2001 08:43)
Private unentgeltliche Kopien sind erlaubt! (Ich bin's! , 8.3.2001 18:56)
Re: Die Gerechtigkeit hat gesiegt (Stefan Milcke , 8.3.2001 08:42)
mehr...

     
Top-Meldungen
Microsoft definiert Windows-Haltbarkeit
US-Politiker sehen EU-Datenschutzrichtlinie als Affront
Gadgets als elektronische Spitzel
Umfrage: Erfahrungen mit Tintendruckern, Tinte und Papier
 
Aktuelle Meldungen
US-Behörde will angeblich Fusion Telekom - VoiceStream billigen
Microsoft und eBay kündigen Allianz an
Ericsson gibt Gewinnwarnung aus
Amazon-Chef: Hart verdientes Geld nicht in Internet-Aktien stecken
Pierer läutet US-Offensive von Siemens ein
Fünf Jahre TELEPOLIS
Asien als Retter des Technologiesektors
Kleinaktionäre stellen Strafanzeige gegen Met@box
Leserbefragung: Tintendruck keineswegs problemlos
AnyPoint Funknetzwerk kommt nicht auf den deutschen Markt
CeBIT Uni Heidelberg stellt die Medizin-Bibliothek "med.Live" vor
T-D1 auf Türkisch
Funknetzwerk via USB
Neuer Grafikchip von PowerVR kommt im April
Gewerkschaften für bessere Arbeitsbedingungen in Call-Centern
Fernseher mit Internetzugang
IBM-Prozessoren für die nächste Playstation-Generation
Windows erobert die Fabrikhallen
Neues Handheld-Bildtelefon von Orange
WebWasher 3.0 für Windows und Linux
CeBIT Fraunhofer Institut präsentiert Gesichtsfindungs-System
Überwachungskameras mit Mobilfunktechnik
Napster muss bis Mittwoch 135.000 Songs sperren
"First Tuesday" – Stammtisch in der Computerbranche
NSA arbeitet an Programmiersprache für Parallel-Rechner
Seagate schließt Werk in Malaysia
IronBridge Networks wirft das Handtuch
Ureinwohner online: Uni-Projekt vernetzt Malaysias Dschungel
ICANN-Tagung: Streit um VeriSign-Vertrag
Weitere Meldungen...
  Datenschutzhinweis
Copyright © 2001
Verlag Heinz Heise
        Hosted by Plus.line