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Meldung vom 13.02.2001 12:25
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Napster will gegen Verfügung in Berufung gehen Shawn Fanning, der das Napster-System programmiert hatte, fügte hinzu, die neuen Techniken, die Napster entwickelt habe, seien einfach faszinierend: "Ich hoffe, dass wir durch eine genauere Untersuchung, die das Gericht durchführt, oder durch Vereinbarungen mit den Plattenfirmen einen Weg finden, wie wir diese Techniken mit der Community teilen können." Napster ruft inzwischen auf der Webseite dazu auf, die Tauschbörse in den weiteren Auseinandersetzungen zu unterstützen. Denn die einstweilige Verfügung, über die das Gericht am gestrigen Montag entschieden habe, sei schließlich nicht das Ende der juristischen Auseinandersetzung. Bislang ist im Hauptsacheverfahren, in dem die Musikindustrie Napster der wissentlichen und beabsichtigten Urheberrechtsverletzung beschuldigt, noch keine Entscheidung ergangen. Die Auseinandersetzung drehte sich bislang lediglich um die von der Industrie beantragte einstweilige Verfügung, mit der verhindert werden sollte, dass den Rechteinhabern bis zur Entscheidung im Hauptverfahren Schäden durch Verletzungen des Urheberrechts entstehen. (jk/c't)
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