Rinderwahnsinn
SZ vom
29.11.2000, Politik Der Mann mit der Schaufel
Wie das Tiermehl ins Rinderfutter kam und warum
niemand weiß, was hineingehört / Von Reymer Klüver
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Tiermehl in Rinderfutter? Seit 1994 ist das verboten, doch in
Niedersachsen wurde es vergangene Woche entdeckt. Ein Versehen, wiegelt das
Landwirtschaftsministerium in Hannover ab, menschliches Versagen, versichert
die Firma, bei der es passiert ist. Soll nicht wieder vorkommen. Und
überhaupt, es war nicht viel mehr als eine Schaufel, die da bei der
Futtermittel-Firma Kohnen im emsländischen Sögel in die Mischung
geraten ist, sagt Hanns-Dieter Rosinke, Sprecher von Niedersachsens
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD), im deutlichen Bemühen, die
ohnehin aufgeregte Stimmung nicht noch weiter aufzuheizen.
Reiner Zufall
Für ihn zeigt der
Fall, wie effektiv die Kontrollen in Niedersachsen sind. Man könnte aber
auch sagen: Das Vorkommnis von Sögel macht deutlich, wie leicht Tiermehl
ins Kraftfutter für Wiederkäuer gerät. Und dass es entdeckt
wurde, ist reiner Zufall.
Keine genaue
Mengenangabe
Am Mittwoch vergangener Woche war das Futterwerk im
Emsland überprüft worden. Dabei entdeckten die staatlichen
Kontrolleure nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Hannover in einem
sogenannten Milchleistungsfutter eine einprozentige Restmenge von
Tiermehl. Daraufhin sei sofort die Produktion gestoppt und eine
Rückholaktion der Charge gestartet worden. Deren Umfang habe den
einstelligen Tonnenbereich nicht überschritten, eine genaue
Mengenangabe konnte das Ministerium allerdings nicht machen. Er versicherte,
dass kein einziger Sack aus der Lieferung an Rinder verfüttert worden sei.
Menschliches Versagen
Das
Unternehmen gab als Ursache menschliches Versagen an. Ein Mitarbeiter habe
irrtümlich einen Sack Tiermehl in das Futter geschüttet. Vorher war
in der Anlage Futter für Tiere hergestellt worden, die noch Tiermehl
konsumieren dürfen. Der Arbeiter hatte offensichtlich seinen Irrtum
bemerkt und versucht, das Tiermehl mit der Schaufel wieder herauszuholen. In
der Annahme, alles beseitigt zu haben, habe er den Vorfall nicht gemeldet. Das
Landwirtschaftsministerium kündigte die Überprüfung der Angaben
an, hält sie aber für glaubwürdig. In jedem Fall werde ein
Bußgeld verhängt.
Klärschlamm
füttern verboten
Rinderfutter wird in Niedersachsen, das
mit etwa einer Million Tieren nach Bayern den zweitgrößten
Rinderbestand in Deutschland hat, seit 1994 routinemäßig auf
tierische Eiweiße untersucht. Die Futtermittelhersteller sind
verpflichtet, von jeder Charge eine sogenannte Rückstellprobe zu ziehen.
Davon werden jährlich zwischen 400 und 500 überprüft. Unter dem
Eindruck der Entwicklungen kündigte das Landwirtschaftministerium an, die
Kontrollen zu intensivieren.
Unterdessen herrscht selbst bei Experten
Verwirrung darüber, was eigentlich Bestandteil von Rinder-Kraftfutter sein
darf. Was ich gestern vom Landwirtschaftsministerium bekommen habe, ist
heute schon nicht mehr gültig, klagt ein Futtermittelberater der
Landwirtschaftskammer. Selbst die Fachleute wüssten nicht mehr richtig
Bescheid, was sollen erst die Bauern und die Verbraucher sagen.
Definitionssache
Das deutsche
Futtermittelgesetz enthält keine Positivliste. Im Prinzip darf
also alles ins Futter rein, was die Tiere nicht schädigt. Allerdings gibt
es eine Negativliste, auf der stehen etwa Klärschlämme und giftige
Pflanzen. Aber auch verschiedene Nebenerzeugnisse der Pflanzen- und
Tierproduktion werden ausgeschlossen. Was genau, ist allerdings
Definitionssache. So geht die Landwirtschaftskammer in Hannover offenbar davon
aus, dass keinerlei tierische Bestandteile unters Rinderfutter gemischt werden
dürfen.
Ihre Kollegen in Kiel sind großzügiger: Als
tiermehlfreies Kraftfutter gelte bislang sogar noch, was Tierfette, Knochen-
und Blutmehl enthalte, heißt es dort.
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