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Rinderwahnsinn
SZ vom 29.11.2000, Politik
Der Mann mit der Schaufel

Wie das Tiermehl ins Rinderfutter kam – und warum niemand weiß, was hineingehört / Von Reymer Klüver

Tiermehl in Rinderfutter? Seit 1994 ist das verboten, doch in Niedersachsen wurde es vergangene Woche entdeckt. Ein Versehen, wiegelt das Landwirtschaftsministerium in Hannover ab, menschliches Versagen, versichert die Firma, bei der es passiert ist. Soll nicht wieder vorkommen. Und überhaupt, es war nicht viel mehr als eine Schaufel, die da bei der Futtermittel-Firma Kohnen im emsländischen Sögel in die Mischung geraten ist, sagt Hanns-Dieter Rosinke, Sprecher von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD), im deutlichen Bemühen, die ohnehin aufgeregte Stimmung nicht noch weiter aufzuheizen.

Reiner Zufall

Für ihn zeigt der Fall, wie effektiv die Kontrollen in Niedersachsen sind. Man könnte aber auch sagen: Das Vorkommnis von Sögel macht deutlich, wie leicht Tiermehl ins Kraftfutter für Wiederkäuer gerät. Und dass es entdeckt wurde, ist reiner Zufall.

Keine genaue Mengenangabe

Am Mittwoch vergangener Woche war das Futterwerk im Emsland überprüft worden. Dabei entdeckten die staatlichen Kontrolleure nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Hannover in einem sogenannten Milchleistungsfutter eine „einprozentige Restmenge von Tiermehl“. Daraufhin sei sofort die Produktion gestoppt und eine Rückholaktion der Charge gestartet worden. Deren Umfang habe den „einstelligen Tonnenbereich“ nicht überschritten, eine genaue Mengenangabe konnte das Ministerium allerdings nicht machen. Er versicherte, dass kein einziger Sack aus der Lieferung an Rinder verfüttert worden sei.

Menschliches Versagen

Das Unternehmen gab als Ursache menschliches Versagen an. Ein Mitarbeiter habe irrtümlich einen Sack Tiermehl in das Futter geschüttet. Vorher war in der Anlage Futter für Tiere hergestellt worden, die noch Tiermehl konsumieren dürfen. Der Arbeiter hatte offensichtlich seinen Irrtum bemerkt und versucht, das Tiermehl mit der Schaufel wieder herauszuholen. In der Annahme, alles beseitigt zu haben, habe er den Vorfall nicht gemeldet. Das Landwirtschaftsministerium kündigte die Überprüfung der Angaben an, hält sie aber für glaubwürdig. In jedem Fall werde ein Bußgeld verhängt.

Klärschlamm füttern verboten

Rinderfutter wird in Niedersachsen, das mit etwa einer Million Tieren nach Bayern den zweitgrößten Rinderbestand in Deutschland hat, seit 1994 routinemäßig auf tierische Eiweiße untersucht. Die Futtermittelhersteller sind verpflichtet, von jeder Charge eine sogenannte Rückstellprobe zu ziehen. Davon werden jährlich zwischen 400 und 500 überprüft. Unter dem Eindruck der Entwicklungen kündigte das Landwirtschaftministerium an, die Kontrollen zu intensivieren.

Unterdessen herrscht selbst bei Experten Verwirrung darüber, was eigentlich Bestandteil von Rinder-Kraftfutter sein darf. „Was ich gestern vom Landwirtschaftsministerium bekommen habe, ist heute schon nicht mehr gültig“, klagt ein Futtermittelberater der Landwirtschaftskammer. Selbst die Fachleute wüssten nicht mehr richtig Bescheid, „was sollen erst die Bauern und die Verbraucher sagen“.

Definitionssache

Das deutsche Futtermittelgesetz enthält keine „Positivliste“. Im Prinzip darf also alles ins Futter rein, was die Tiere nicht schädigt. Allerdings gibt es eine Negativliste, auf der stehen etwa Klärschlämme und giftige Pflanzen. Aber auch verschiedene Nebenerzeugnisse der Pflanzen- und Tierproduktion werden ausgeschlossen. Was genau, ist allerdings Definitionssache. So geht die Landwirtschaftskammer in Hannover offenbar davon aus, dass keinerlei tierische Bestandteile unters Rinderfutter gemischt werden dürfen.

Ihre Kollegen in Kiel sind großzügiger: Als tiermehlfreies Kraftfutter gelte bislang sogar noch, was Tierfette, Knochen- und Blutmehl enthalte, heißt es dort.


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